Carekomm Pflegeteam GmbH Rodgau | Ambulanter Pflegedienst

Beratungsansatz nach § 37 Abs.3 SGB XI

Zur Verbesserung und Sicherung der Versorgung müssen Pflegebedürftige
nach § 37 Abs. 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz
in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen.

Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die im Regelfall eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführt.

Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige

  • in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und
  • in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich

abrufen.

Mit dem Beratungseinsatz sollen Hinweise gegeben werden, welche im Zusammenhang mit den körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten bestehen. Dabei sollen auch den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen/Lebenspartnern bzw. den Pflegepersonen Vorschläge zu den Problemen in der täglichen Pflege gegeben werden.

Weitere Inhalte der Beratungssätze sind unter anderem, Fragen zur Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken, Höherstufung des Pflegegrades oder zur Schmerztherapie.

Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne.

Die beim Beratungseinsatz gewonnen Erkenntnisse leiten wir an die zuständige Pflegekasse.