Carekomm Pflegeteam GmbH Rodgau | Ambulanter Pflegedienst

Betreuungs – und Entlastungsleistungen

Seit Januar 2017 gibt es auf der Grundlage des Pflegestärkungsgesetzes II die Leistung Betreuung als Kernleistung des Pflegeversicherungsgesetzes.

Der Gesetzgeber hat hier versucht, der Veränderung der Bevölkerungsstruktur und den Bedürfnissen pflegender Angehöriger gerecht zu werden. Es handelt sich hierbei um ein- bis mehrstündige Betreuungsleistungen im Rahmen von Begleitung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung in der Häuslichkeit.

Diese Betreuungsleistungen sind ein Angebot neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen oder Hauswirtschaft.

Für diese Entscheidung stehen sowohl die Sachleistungsbeträge des Pflegegrades als auch der Entlastungsbetrag von 125 € zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung durch individuelle Beratung.

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